Kultusministerium stellt 22 Modellschulen vor, die im Schuljahr 2012/13 am Schulversuch G9 teilnehmen

Veröffentlicht am 15.04.2012 in Landespolitik

Das Kultusministerium löst ein wesentliches Wahlversprechen ein:

Das Kultusministerium hat im März die 22 Modellschulen im Land vorgestellt, die im Schuljahr 2012/13 am Schulversuch G9 teilnehmen.

In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema.

Wie viele Schüler werden im Rahmen des Schulversuchs schätzungsweise landesweit einen G9-Zug belegen können?
Das Kultusministerium geht in seiner Modellrechnung davon aus, dass an den 44 Modellschulen jedes Jahr rund 2900 Schüler mit G9 in Klasse 5 starten können. Dies gilt für die Dauer des Schulversuchs bis 2019/2020 (1. Tranche) bzw. 2020/2021 (2. Tranche).

Was passiert, wenn wesentlich mehr Schüler einen G9-Zug belegen wollen, als im Modellversuch vorgesehen? Wer darf, wer nicht?
Alle schulgesetzlichen Regelungen gelten für die G8- und die G9-Schüler gleichermaßen: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Besuch eines G9-Zugs, sondern auf den Besuch eines Gymnasiums in Wohnortnähe. Über die Aufnahme in einen G9-Zug entscheidet die Schulleitung. Bei großem Interesse an einer Modellschule können Schüler unter Umständen an eine andere erreichbare Modellschule gelenkt werden oder an eine Schule ohne G9-Zug. Es wird immer versucht, für jedes Kind eine gute Lösung zu finden.

Werden an den Modellschulen auch zusätzliche Züge eingeführt oder ersetzt ein G9-Zug einfach jeweils einen G8-Zug?
Der Regelfall ist, dass ein G9-Zug einen G8-Zug ersetzt. In Einzelfällen kann vielleicht diese Vorgabe nicht eingehalten werden. Nach Prüfung durch die Schulverwaltung werden hier auch Ausnahmen möglich sein. Dazu hat das Kultusministerium einen Risikopuffer in die Kalkulation eingeplant.

Die Modellschulen erhalten je G9-Zug zwölf Lehrerwochenstunden zusätzlich. Geht dies zu Lasten der G 8-Schüler?
Die zusätzliche Ressourcenausstattung für die G9-Züge geht nicht zu Lasten der G8-Schüler. Diese haben auch weiterhin ihre Kontingentstunden und sogar statt bislang zehn jetzt elf Poolstunden zur Verfügung.

Wie funktioniert die Dehnung eines Zugs um ein Jahr?
Dem Kultusministerium liegen von den genehmigten Modellschulen drei unterschiedliche Dehnungsmodelle vor:
1. Dehnung insgesamt von Klasse 5 bis 11,
2. Dehnung der Unterstufe,
3. Dehnung der Mittelstufe. Bei einer Dehnung der Unterstufe haben die Schülerinnen und Schüler zur Erreichung der Standards der Klasse 6 nicht zwei sondern drei Jahre Zeit.

Werden an den Gymnasien die Schüler der G8- und G9-Züge in manchen Fächern teilweise auch gemeinsam unterrichtet?
Ja, das ist möglich, je nach Modell. Dies liegt in der Entscheidung der Schule.

Wann fällt die Entscheidung ob eine Schülerin oder ein Schüler einen G8- oder einen G9-Zug belegt?
Die Eltern entscheiden bei der Anmeldung ihres Kindes am Gymnasium für einen acht- oder einen neunjährigen Zug. Ein späterer Wechsel ist nicht zielführend.

Was ist bei einem Umzug? Gibt es einen Anspruch, in eine andere Modellschule aufgenommen zu werden?
Die Eltern werden bei der Anmeldung auf die Besonderheit eines Schulwechsels hingewiesen – dies wird bei jedem Schulversuch so gehandhabt. Einen Anspruch kann es nicht geben, das sind immer Einzelfallentscheidungen.

Ist ein Quereinstieg von einer anderen Schulart in einen G9-Zug möglich?
Ein Quereinstieg in das Gymnasium ist immer möglich. Das regelt die entsprechende Versetzungsordnung. Der gedehnte neunjährige Bildungsgang hat eine weniger steile Progression und eignet sich deswegen beispielsweise für Quereinsteiger von der Realschule besonders gut.

Wie wird sichergestellt, dass Schüler aus G8 und aus G9 tatsächlich auf demselben Leistungsniveau in die gemeinsame Kursstufe wechseln?
Das ist kein Problem, da ja für alle Schüler derselbe Bildungsplan gilt. G8- und G9-Schüler können so in der Kursstufe ohne weiteres gemeinsam unterrichtet werden.

Warum können in der Regel nur vierzügige Gymnasien am Schulversuch teilnehmen, die in der Regel mindestens zwei G8- und mindestens zwei G9-Züge führen sollten?
Dafür gibt es folgende Gründe: Wird an einem Gymnasium nur ein G9-Zug eingerichtet, kann sich unter Umständen das Bildungsangebot für die Schülerinnen und Schüler verengen. So könnte zum Beispiel bei der zweiten Fremdsprache ab Klasse 6 entweder nur Latein oder nur Französisch angeboten werden. Zudem können bei zwei oder mehr G9-Zügen die Ressourcen an Lehrerdeputaten ökonomischer eingesetzt werden. Nur in begründeten Einzelfällen soll daher die Antragsstellung und demnach die Einrichtung von G9-Zügen an kleineren Schulen möglich sein.

Muss der Schulträger einer Schule, die jetzt nicht ausgewählt wurde, bis zur nächsten Frist am 1. Dezember 2012 wieder einen neuen Antrag stellen?
Ging bereits ein auf die Eckpunkte abgestimmter Antrag auf Teilnahme am Schulversuch fristgerecht ein, reicht das aus. Der Schulträger muss keinen neuen Antrag stellen. Es genügt eine Bestätigung, dass an dem Antrag festgehalten wird.

Warum werden überhaupt wieder neunjährige Züge eingerichtet?
Der Schulversuch ist eine Weiterentwicklung des Gymnasiums und nicht die Rückkehr zum früheren neunjährigen gymnasialen Bildungsgang. Grundlage des Curriculums bleibt der G8-Bildungsplan. Die bisherigen Erfahrungen in den Schulen und die Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern haben gezeigt, dass es auch Klagen über eine zu starke Verdichtung der Lerninhalte beim G8 gibt. Wir erproben mit dem Schulversuch verschiedene Modelle der Dehnung des G8-Bildungsplans und zwar ganz bewusst unter dem Gesichtspunkt, wie die besonderen Voraussetzungen am jeweiligen Gymnasium berücksichtigt werden können.